Bevor du dich selbstständig machst, ist es wichtig zu wissen, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender tätig sein möchtest. Es gibt klare Unterschiede und Vorgaben, die du beachten solltest. Hier erfährst du alles, was du über dieses Thema wissen musst
Es ist entscheidend zu wissen, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, da es steuerliche Unterschiede gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden und zahlst nur Einkommens- und Umsatzsteuer (unter bestimmten Umsätzen), während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt melden.
Es ist ratsam, gleich zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Dies kannst du mit deinem Finanzamt klären. Es geht dabei nicht um eine offizielle Anerkennung, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und für eine verbindliche Festlegung gelten strenge Kriterien.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese freiberuflich oder gewerblich sind. In Zweifelsfällen kann eine Expertenmeinung hilfreich sein, z.B. vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW). Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Merkmal für die Abgrenzung. Wenn du aufgrund deiner Fachkenntnisse eigenverantwortlich handelst und leitest, musst du kein Gewerbe anmelden. Dies gilt auch, wenn andere freiberuflich tätige Arbeitskräfte beteiligt sind. Die leitende Tätigkeit muss sich auf die gesamte Praxis erstrecken und beinhaltet die Organisation und Entscheidungen. Eine Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist ebenfalls möglich. Hierbei ist es ratsam, einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB zu konsultieren.
Hinweis: Freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von freier Mitarbeit und sollte nicht verwechselt werden.

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